Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
Das vertragliche Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Deutsches Profiling Institut kommt durch Unterzeichnung eines Beratungsauftrags zustande. Dieser wird dem Kunden zugeschickt und muss eine Woche nach Reservierung des Beratungstermins unterschrieben dem Deutsches Profiling zurück gesandt werden.
Tritt der Kunde nach Unterzeichnung des Beratungsauftrages innerhalb von sieben Tagen vor dem verbindlichen Beratungstermin von diesem zurück oder erscheint er nicht zum Untersuchungstermin, werden 75% der ursprünglichen Kosten fällig. Davon unberührt bleibt selbstverständlich der unvorhergesehene Eintritt einer Erkrankung (durch ärztliches Attest nachzuweisen)
Sollte ein Beratungstermin durch das Deutsches Deutsches Profiling Institut Institut nicht eingehalten werden können, hat der Kunde ein Anrecht auf einen gemeinsam festzulegenden Alternativtermin.
Der Preis für die Begutachtung richtet sich nach dem nötigen Begutachtungsaufwand und wird im Beratungsauftrag explizit aufgeführt. Folgekosten für den Kunden entstehen lediglich dann, wenn dieser eine über die Begutachtung hinausgehende Beratungsleistung (Teilnahme an Workshops, Buchung von Coachingmaßnahmen) wünscht. Eventuelle Rabatt-Aktionen werden mit dem grundlegenden Angebotspreis verrechnet.
Die Bezahlung der Beratungsleistung hat unverzüglich nach erfolgter Erstellung und Übergabe oder Übersendung des Gutachtens auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb sieben Tagen nach Übergabe oder Übersendung des Gutachtens dieser Pflicht nachkommen gerät er in Verzug. Begleicht der Kunde die ausstehenden Forderungen in einem weiteren Zeitraum von sieben Tagen nicht, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) an.Die Untersuchung und Gutachtenerstellung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Das Honorar richtet sich nach Art und Aufwand der Untersuchung, welcher ebenfalls im Beratungsauftrag festgelegt ist. Untersuchungsergebnisse, die nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen, berechtigen diesen nicht dazu, das Honorar der Begutachtung zu mindern.
Ratenzahlungen können in ganz besonderen Ausnahmefällen (soziale Härtefälle) vereinbart werden. Die genauen Termine für die Bezahlung der einzelnen Raten werden vertraglich festgelegt.
Über die Ergebnisse der Untersuchung sowie der Inhalte des Gutachtens wird Vertraulichkeit vereinbart. Soll außer dem Begutachteten noch eine weitere Person Zugang zu den Ergebnissen erhalten (Personalabteilung des Arbeitgebers, der Arbeitgeber selbst…), ist der zu Begutachtende im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen und hat seine Einwilligung hierüber schriftlich zu erklären.Der Kunde überlässt dem Deutsches Deutsches Profiling Institut Institut auf freiwilliger Basis persönliche Unterlagen (Zeugnisse etc.) zur besseren Planung der Begutachtung zur Einsicht.
Diese sollten im Voraus – am besten zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag – an das Deutsches Deutsches Profiling Institut Institut geschickt werden. Der Kunde erhält die persönlichen Unterlagen spätestens am Tag der Gutachtenbesprechung zurück. Über die Inhalte dieser überlassenden Dokumente ist ebenfalls Vertraulichkeit vereinbart. Es werden keine Abzüge dieser Unterlagen seitens des Deutsches Deutsches Profiling Institut Instituts erstellt bzw. diese werden nach Beendigung der Begutachtung vernichtet.
Der Kunde hat ein Anrecht darauf, dass die auf Grundlage seiner Begutachtung stattfindende Ergebnisbesprechung zeitnah nach der Begutachtung erfolgt.
Das Gutachten ist am Ende des Beratungsprozesses Eigentum des Auftraggebers.
Die AGB sind jedem Vertrag beigefügt. Durch die Unterzeichnung des Beratungsvertrags erklärt sich der Kunde automatisch auch mit den AGB einverstanden. In Ausnahmefällen können individuelle Vertragsabsprachen getroffen werden, die von den AGB abweichen.
Diese AGB behalten ihre Gültigkeit so lange, bis neue AGB erlassen werden. Für die Gültigkeit der AGB ist der Tag der Vertragsunterzeichnung entscheidend.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
2 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Deutsches Profiling Institut mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Deutsches Profiling Institut ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Deutsches Profiling Institut in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
3 Leistungen von Deutsches Profiling Institut / Mitwirkung des Kunden
(1) Deutsches Profiling Institut erbringt für Beratungsdienstleistungen im Bereich des Profiling, der digitalen Strategieberatung und des Profilings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Deutsches Profiling Institut dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt..
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Deutsches Profiling Institut, bleibt der Vergütungsanspruch von Deutsches Profiling Institut unberührt.
(3) In Bezug auf die von Deutsches Profiling Institut zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Deutsches Profiling Institut in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google oder Amazon nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist Deutsches Profiling Institut nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Deutsches Profiling Institut wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.
4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Deutsches Profiling Institut und dem Kunden erfolgt schriftlich oder fernmündlich.
(2) Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen besteht kein Anspruch des Kunden, eine separate Auftragsbestätigung zu erhalten.
- 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Deutsches Profiling Institut angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Deutsches Profiling Institut erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Deutsches Profiling Institut ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Deutsches Profiling Institut ist anders lautend. Eine Deutsches Profiling Institut erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Deutsches Profiling Institut ist berechtigt, fällige Zahlungen des Kunden von einem Drittdienstleister / Erfüllungsgehilfen (z.B. Digistore24) abwickeln zu lassen. Insoweit gelten zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters, auf welche separat hingewiesen wird.
(4) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(5) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(6) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: support@baumdick.de (vorab) und Deutsches Profiling Institut, Stau 123, 26122 Oldenburg (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Deutsches Profiling Institut, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Matthias Wurster und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutsches Profiling Institut, auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers
(7) Deutsches Profiling Institut stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(8) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Deutsches Profiling Institut zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Danach ist der Vertrag vorbehaltlich individualvertraglicher Absprache mit einer Frist von 30 Tagen gegenseitig aufkündbar.
(2) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit des Vertrags sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Deutsches Profiling Institut beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Deutsches Profiling Institut eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Deutsches Profiling Institut vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Deutsches Profiling Institut sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Deutsches Profiling Institut in Verzug, ist Deutsches Profiling Institut berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Deutsches Profiling Institut wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
8 Erfüllung
(1) Deutsches Profiling Institut wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Deutsches Profiling Institut ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Deutsches Profiling Institut bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Deutsches Profiling Institut innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Deutsches Profiling Institut gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Deutsches Profiling Institut unberührt.
9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Deutsches Profiling Institut überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Deutsches Profiling Institut insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Deutsches Profiling Institut erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Deutsches Profiling Institut für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Deutsches Profiling Institut nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Deutsches Profiling Institut über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
11 Haftung
(1) Deutsches Profiling Institut haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Deutsches Profiling Institut nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Deutsches Profiling Institut nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Deutsches Profiling Institut die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Deutsches Profiling Institut von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Deutsches Profiling Institut hat diese Verstöße zu verantworten.
13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Deutsches Profiling Institut maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Deutsches Profiling Institut. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Deutsches Profiling Institut.
Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Coaching-Programmen, Community-Gruppen, Events und Trainings
14 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des vereinbarten Vertragsverhältnisses stets respektvoll mit anderen Kunden/Teilnehmern und auch unseren Mitarbeitern umzugehen.
(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an unseren Events und Community-Gruppen auszuschließen beziehungsweise den Zugang zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in so einem Fall unberührt.
15 Unzulässiges Teilen von Login-Daten
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt die von uns erhaltenen Account-Login-Daten zu unseren Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe schriftlich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich eines Geschäftspartners des Kunden).
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Teilen von Login-Daten (Account-Sharing) ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.
16 Akquise anderer Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet Coaching-Teilnehmer aus unseren Programmen für eigene oder andere Dienstleistungen zu akquirieren.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung sind wir nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an unseren Community – Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
17 Verbot der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und internen Informationen
(1) Während unserer Testverfahren und Live Calls geben andere Kunden unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Testverfahren, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben in diesem Fall unberührt.
18 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung unserer Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von uns zur Verfügung gestellten Testsstrukturen.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.